Geschäftsordnung

Präambel

Der Schützenverein St. Arnold e.V. gibt sich mit dieser Geschäftsordnung zur Satzung vom 23.11.2024 eine verbindliche Grundlage zur Durchführung des Schützenfestes und weiterer Vereinsveranstaltungen. Ziel der Geschäftsordnung ist es, alle Abläufe transparent, fair und im Sinne der Tradition des Vereins zu regeln. Sie dient der Orientierung für alle Mitglieder, Organisator*innen und Helfer*innen und gewährleistet die Wahrung eines harmonischen und respektvollen Miteinanders.

Der Schützenverein St. Arnold e.V. ist Mitglied der Vereinigten Schützengesellschaft Neuenkirchen.

§ 1 Grundsätze und Zweck des Schützenfestes
  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  • Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
  • Das Schützenfest dient der Pflege des Brauchtums, der Förderung der Gemeinschaft und der Repräsentation des Schützenvereins St. Arnold e.V. nach außen.
  • Das Fest versteht sich als Ausdruck der Verbundenheit mit der Region, Tradition und den Mitgliedern aller Generationen.
§ 2 Organisation und Zuständigkeiten
  • Die Hauptverantwortung für die Planung, Durchführung und Nachbereitung des Schützenfestes trägt der geschäftsführende Vorstand.
  • Zur Unterstützung werden Ausschüsse gebildet. Diese können bestehen aus dem Festkomitee, dem Ordnungsdienst, der Festwirtschaft, dem Programmausschuss und dem Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit.
  • Jeder Ausschuss benennt eine*n Sprecher*in, welche*r regelmäßig mit dem Vorstand kommuniziert und Bericht erstattet.
2.1 Offizierskorps
  • Die Generalversammlung wählt den Oberst im Zwei-Jahres-Rhythmus.
  • Der Oberst stellt auf der Jahreshauptversammlung das Offizierskorps vor.
  • Am Schützenfest nehmen folgende Offiziere in Uniform teil:
    • Oberst
    • Hauptmann
    • Erster Offizier
    • Zwei Damenleutnants
    • Drei Fähnriche
    • Bis zu vier Adjutanten
§ 3 Terminierung und Ablaufplan des Schützenfestes
  • Das Schützenfest findet jährlich an Christi Himmelfahrt statt. Abweichungen sind durch einen Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung möglich.
  • Der detaillierte Ablaufplan wird spätestens auf der Jahreshauptversammlung durch den Vorstand veröffentlicht und allen beteiligten Gruppen zugänglich gemacht.
  • Der Ablaufplan enthält Programmpunkte wie den Festumzug, das Schützenkönigsschießen, Ehrungen, musikalische Darbietungen, Festgottesdienst und gesellige Veranstaltungen.
§ 4 Teilnahme und Mitgliedschaft

Aufnahmeanträge können nur auf der Jahreshauptversammlung oder der Generalversammlung genehmigt werden. Mit dem Antrag erkennt der Bewerber für den Fall seiner Aufnahme die Satzung an. Jedes neu aufgenommene Mitglied erhält in der Generalversammlung bzw. Jahreshauptversammlung eine Mitgliedskarte, ein Vereinsabzeichen und eine Hutnadel sowie die Satzung und Geschäftsordnung.

  • Die Aufnahmegebühr ist auf 30,00 € festgesetzt. Für Anwärter, die zum Zeitpunkt der Aufnahme (JHV oder GV) unter 18 Jahre sind, entfällt die Aufnahmegebühr.
  • Der Jahresbeitrag beträgt aktuell 43 €. Sonderbeiträge sind hier nicht berücksichtigt. In dem Jahresbeitrag enthalten ist der Sozialfonds in Höhe von 3 €.
  • Der fällige Betrag für die Aufnahme wird per Lastschrifteinzug vom Konto des Neumitglieds eingezogen. Die Unterlagen und Abzeichen zur Mitgliedschaft sind im Verhinderungsfall beim Geschäftsführer abzuholen.
  • Jede*r Teilnehmer*in ist zur Einhaltung der Satzung und Geschäftsordnung sowie zur Wertschätzung der Tradition verpflichtet.
  • Die Teilnahme am Schützenfest, dem Festumzug und an der Messe wird von allen Mitgliedern erwartet.
§ 5 Veranstaltungen

Während der Teilnahme an Veranstaltungen des Schützenvereins St. Arnold bzw. der Teilnahme an Veranstaltungen im Auftrage des Vereins besteht für alle Mitglieder und für die Mitglieder der Tanzgarden eine Haftpflichtversicherung. Das Vereinsabzeichen ist zu allen Veranstaltungen zu tragen. Missbrauch kann mit Ausschluss geahndet werden. Soweit keine Sonderbestimmungen getroffen werden, hat jedes Mitglied an allen Veranstaltungen freien Eintritt für sich und eine/-n Lebensgefährten/-gefährtin. Bei geschlossenen Veranstaltungen können Mitglieder ihre Söhne im Alter zwischen 15 und 18 Jahren sowie ihre ledigen Töchter ab 15 Jahren mitbringen. Bei Veranstaltungen können Freunde dieser Töchter, soweit sie aus Satzungsgründen nicht selbst Mitglied sein können, gegen Kostenbeteiligung vom Mitglied mitgebracht werden. Bei Jugendlichen wird auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hingewiesen.

5.1 Schützenfest
  • Das Schützenfest findet immer an Christi Himmelfahrt statt.
  • Neu aufgenommene Mitglieder ab 18 Jahren haben vom vergangenen Schützenfest bis zur Jahreshauptversammlung nur Anrecht auf einen Schuss, der nach dem Eröffnungsschuss des amtierenden Königs zu erfolgen hat.
  • Die Krönung wird am Tage des Schießens im Festzelt oder an der Schützenstange vorgenommen. Die Proklamation soll jeweils im Anschluss an die Krönung öffentlich im Festzelt erfolgen.
  • Fester Bestandteil eines jeden Schützenfestes ist die Polonäse mit dem Königsball. Sie ist so durchzuführen, dass im Laufe von mehreren Jahren alle Straßen St. Arnold erfasst werden. Die Emsdettener Straße sollte jedoch nicht überquert werden. Die Polonäse findet immer am Abend vor dem Schießen statt.
5.1.1 Grünzweig wegbringen
  • Kleiderordnung:
    • Schützenhut
    • Vereinsabzeichen
5.1.2 Polonaise
  • Kleiderordnung:
    • Schützenhut
    • Vereinsabzeichen
    • Vereinskrawatte
    • Weißes Hemd
    • Schwarzes Sakko
    • Weiße Hose
    • Schwarze Schuhe
5.1.3 Ausholen der Majestäten mit anschließendem Königsschießen
  • Kleiderordnung:
    • Schützenhut
    • Vereinsabzeichen
    • Vereinskrawatte
    • Weißes Hemd
    • Schwarzes Sakko
    • Weiße Hose
    • Schwarze Schuhe
    • Geschmückter Handstock
  • Im Anschluss an die Jungschützen erfolgt der erste Durchgang anhand einer jährlich vom 1. Geschäftsführer in alphabetischer Reihenfolge neu zu erstellenden Schießliste, die mit dem Namen beginnt, der im Alphabet hinter dem Namen des Königs steht.
  • Mitglieder, die ihren Austritt zum Ende des Geschäftsjahres erklärt haben, sind vom Königsschießen ausgeschlossen.
  • Der 1. Geschäftsführer leitet das Schießen. Das Offizierskorps unterstützt ihn beim organisatorischen Ablauf.
  • Später eintreffende Bewerber können sich nach dem ersten Durchgang bei der Aufsicht melden und werden im zweiten Durchgang eingereiht. Danach erlischt jeder Anspruch auf Teilnahme.
  • Wer beim Aufruf im zweiten Durchgang nicht erscheint, wird gestrichen und verliert jeden Anspruch auf weitere Teilnahme.
  • Sollte ein Mitglied König werden, das außerhalb des Ortskerns wohnt, ist der Vorstand berechtigt, einen Ort zu bestimmen, an dem der König im kommenden Jahr ausgeholt wird.
  • Königin und Hofstaat dürfen nicht unter die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes fallen.
5.1.4 Kaiserschießen
  • Das Kaiserschießen wird alle 4 Jahre durchgeführt.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle ehemaligen Könige.
  • Ausnahme: Der amtierende Kaiser darf nur den Eröffnungsschuss machen. Des Weiteren gilt die Schießordnung des Königsschießens.
5.1.5 Kranzniederlegung / Kirchgang und Frühschoppen
  • Kleiderordnung:
    • Schützenhut
    • Vereinsabzeichen
5.1.6 Hexen
  • Kleiderordnung:
    • Schützenhut
5.2 Musiknacht
  • Die vom Schützenverein organisierte Musiknacht findet immer am 1. Freitag im August statt.
5.3 Ü60 – Nachmittag
  • Der vom Schützenverein organisierte Ü-60-Nachmittag findet immer am 3. Samstag im Oktober statt.
5.4 Karneval
  • Das vom Schützenverein organisierte Karneval findet immer am 1. Samstag im Februar statt.
§ 6 Sicherheit und Ordnung
  • Die Einhaltung der gesetzlichen und vereinsinternen Sicherheitsbestimmungen hat oberste Priorität.
  • Das Mitführen von Schusswaffen ist ausschließlich im Rahmen des offiziellen Schießens und unter Aufsicht erlaubt. Des Weiteren ist das Tragen von Messern o. ä. verboten.
  • Alkoholkonsum ist in Maßen gestattet, jedoch ist Missbrauch zu vermeiden. Verantwortungsvolles Verhalten im Sinne des Vereins wird erwartet.
§ 7 Programmgestaltung und Unterhaltung
  • Die Programmgestaltungen erfolgen für das Schützenfest durch den Vorstand, für die anderen Veranstaltungen durch einen Programmausschuss und werden vom Vorstand bestätigt.
  • Kulturelle, musikalische und sportliche Beiträge werden nach Möglichkeit aus den eigenen Reihen oder aus der Region gestaltet.
  • Das Festprogramm soll alle Altersgruppen ansprechen und möglichst barrierefrei zugänglich sein.
§ 8 Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung
  • Die Öffentlichkeitsarbeit wird vom Vorstand koordiniert und beinhaltet die Ankündigung des Schützenfestes sowie weiterer Veranstaltungen in lokalen Medien und die Bewerbung auf digitalen Plattformen.
  • Die Außendarstellung des Vereins erfolgt stets im respektvollen und traditionsbewussten Rahmen.
  • Foto- und Videoaufnahmen sind unter Beachtung des Datenschutzes möglich und dienen der Dokumentation des Vereinslebens.
§ 9 Nachhaltigkeit und Umweltschutz
  • Der Verein verpflichtet sich zu einem nachhaltigen und umweltschonenden Umgang mit Ressourcen.
  • Wo möglich, werden Mehrweg- und Recyclinglösungen bevorzugt.
§ 10 Finanzierung und Kassenführung
  • Die finanziellen Mittel für das Schützenfest stammen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Sponsoring und Einnahmen aus dem Festbetrieb.
  • Die Buchführung und Abrechnung erfolgen ordnungsgemäß durch den Kassierer des Vereins.
  • Der Kassierer ist verpflichtet, jeweils zur Generalversammlung einen Kassenabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr vorzulegen, der von den Kassenprüfern geprüft und für richtig bestätigt wurde.
  • Alle Ausgaben sind grundsätzlich durch Vorstandsbeschluss zu belegen bzw. muss der Anlass aufgrund der Satzung oder Geschäftsordnung vorgegeben sein.
  • Ohne Vorstandsbeschluss können der 1. Vorsitzende, der 1. Geschäftsführer oder der Kassierer Ausgaben bis zur Höhe von 250,00 € im Einzelfall veranlassen.
  • Der geschäftsführende Vorstand erhält für seine erforderlichen Aufwendungen, Fahrten, Telefonkosten usw. eine Kostenerstattung von jährlich 50,00 € pro Person.
§ 11 Gültigkeit und Änderungen der Geschäftsordnung
  • Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 22.11.2025 in Kraft.
  • Die Geschäftsordnung kann, soweit sie sich auf die Satzung bezieht, nur durch Mitgliederversammlungsbeschluss geändert werden. Alle übrigen Punkte können durch protokollierte Vorstandsbeschlüsse ergänzt oder geändert werden. Der Vorstand ist verpflichtet, die Geschäftsordnung zu beachten und diese bei Bedarf zu aktualisieren.
  • Alle Mitglieder werden verpflichtet, sich regelmäßig über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.
Schlussbestimmungen

Diese Geschäftsordnung ist für alle Mitglieder sowie Mitwirkende des Schützenfestes verbindlich. Sie ist ein Ausdruck des gemeinschaftlichen Geistes und der Verantwortung gegenüber der Tradition des Schützenvereins St. Arnold e.V. Ziel ist es, ein gelungenes, sicheres und freundschaftliches Fest sowie weitere Veranstaltungen im Sinne aller Beteiligten durchzuführen.

Verabschiedet und veröffentlicht am 22.11.2025 durch den Vorstand des Schützenvereins St. Arnold e.V.